Aktuelles


Kundeninformation:

Am 01.01.2009 tritt die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Sie besagt, dass grundsätzlich alle Verkaufs- und Serviceverpackungen, die im privaten Haushalt - Gelber Sack - entsorgt werden, lizenziert werden müssen. Nähere Informationen über den genauen Inhalt der Novelle finden Sie z.B. unter www.ihk.de, Punkt: Verpackungsentsorgung.

Wir haben für das Jahr 2009 einen Vertrag mit einem Entsorgungsunternehmen abgeschlossen.

Auf Ihren Wunsch werden wir die Entsorgung Ihrer Verpackungen abwickeln. Wir geben die Kosten für die Entsorgung 1:1 an Sie weiter - eine reine Serviceleistung für Sie. Für den hohen bürokratischen Aufwand verlangen wir jedoch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro pro Abrechnung.

Hier noch zwei wichtige Hinweise:
  1. die Kennzeichnungspflicht entfällt vom Gesetzgeber vollständig!
  2. die Entsorgungskosten sind nicht skontierfähig und innerhalb 10 Tagen rein netto fällig.